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ÖBA 12, Dezember 2018, Seite 847

FMA veröffentlicht Entwurf zur Verordnung, mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung geändert wird

Am wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Entwurf der Verordnung, mit dem die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA) geändert wird, veröffentlicht.

Der Verordnungsentwurf ergänzt Meldevorschriften zu Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien, auf deren Grundlage Analysen zur Entwicklung systemischer Risiken im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung möglich sind.

Die neuen Meldungen gemäß § 6a VERA-V beziehen sich auf die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten an Verbraucher. Gemäß § 6a Abs. 1 haben meldepflichtige Institute Meldungen zu privaten Wohnimmobilienfinanzierungen entsprechend der Anlage H halbjährlich auf unkonsolidierter Basis zu übermitteln.

Zudem sieht der Verordnungsentwurf die Abfrage von Informationen gemäß § 74 Abs. 6 Z 3 lit. c BWG vor, die sich im Wesentlichen auf die Kreditvergabepraxis im Neugeschäft beziehen. Die Informationen werden in der mikroprudenziellen Aufsicht zur Überwachung der einzuhaltenden risikospezifischen Sorgfaltspflichten bei der Immobilienkreditvergabe verwendet. Darüber hinaus werden sie zu Analysen über die Entwicklung makroprudenzieller Risiken im Zusammenhang mit Immobilienkrediten verwendet.

Meldestichtage für die Meldungen zu...

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