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Zusammenlegung im Wohnungseigentum
Ein unterschätzter Problembereich
Die faktische Zusammenlegung von Eigentumswohnungen eröffnet für einen potenziellen Erwerber beachtenswerte Fragestellungen, die im Folgenden erörtert werden sollen; ebenso werden Lösungsvorschläge aufgezeigt.
1. Ausgangslage
Fallweise werden am Markt zusammengelegte Wohnungen angeboten, die noch jede für sich im Wohnungseigentum stehen bzw beabsichtigen Wohnungseigentümer selbst die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen, ohne zu überprüfen, ob auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Selbst in entsprechenden Immobiliengutachten finden sich immer wieder Bewertungen, die den Zustand eines (nur) faktisch zusammengelegten Objekts in den Vordergrund stellen und die Aspekte bzw Rechtsfolgen einer rechtlich unvollständigen und somit mangelhaften Zusammenlegung vernachlässigen.
Anlass für diese Ausführungen ist ein im Herbst 2019 in der Ediktsdatei des BMVRDJ im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens eines westlichen Bezirksgerichts veröffentlichtes Sachverständigengutachten zum Verkehrswert zweier Kleinwohnungen, die nebeneinander in einem sehr schönen, historischen und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäude liegen. Diese Wohnungen waren 1988/1989 im Zuge einer G...