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ÖBA 9, September 2018, Seite 628

The Liability of Arranger Banks Against Lenders in International Syndicated Loan Facilities Under English Law

Die Haftung des Arrangers gegenüber Investoren in internationalen Kreditsyndizierungen nach Englischem Recht

Philip Goeth

Die vertraglichen Regelungen internationaler Kreditsyndizierungen unterliegen oftmals standardmäßig englischem Recht und sehen die englischen Gerichte als Gerichtsstand vor. Auch österreichische Banken treten als Investoren solcher syndizierten Kredite in Erscheinung, wobei das betragliche Engagement im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Syndizierung oftmals vergleichsweise gering sein mag. Die daraus resultierende untergeordnete Stellung im Kreditsyndikat kann sich durch ein geringeres Maß an Einbindung in den Syndizierungsprozess bemerkbar machen.

Mit dem Einbruch des Marktes in internationalen Kreditsyndizieren im Rahmen der Finanzkrise, und der damit einhergehenden erhöhten Anzahl an Zahlungsausfällen, wurde verstärkt der Ruf nach der Haftung der Arranger im Rahmen der Syndizierung laut. Ein Arranger stellt typischerweise die Unterlagen für die Investoren-Due Diligence zusammen, übernimmt in der einen oder anderen Form eine (oftmals bedingte) eigene Zeichnungsverpflichtung, stellt den Kontakt zu den Investoren her, und berät den Kreditnehmer im Rahmen der Verhandlungsphase der Syndizierung. Banken, die in den Syndizierungs-Prozess als Investor nur peripher eingebunden sind, werden...

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