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ÖBA 11, November 2017, Seite 738

Regierungsvorlage zur Änderung des BWG, ESAEG, WAG 2018, FMABG, KMG, VAG und ZaDiG

Am wurde die Regierungsvorlage für das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz (BWG), das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 (WAG 2018), das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG), das Kapitalmarktgesetz (KMG), das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) geändert werden, veröffentlicht.

Im Vergleich zum Ministerialentwurf enthält die Regierungsvorlage ua Änderungen im BWG zum Prüfungsausschuss. Dieser muss demnach mindestens zwei Sitzungen pro Geschäftsjahr abhalten, wenn die Bilanzsumme des Kreditinstituts (KI) über 5 Mrd Euro beträgt (KI von „erheblicher Bedeutung“). Unter diesem Schwellenwert muss nur eine Sitzung abgehalten werden. Des Weiteren sind KI verpflichtet, den Bankprüfer über Aufsichtsmaßnahmen und laufende Verwaltungsverfahren zu informieren und Unterlagen dazu auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Durch die Änderungen des FMABG wird klargestellt, dass die FMA einen Auskunftsbescheid nur dann erlassen kann, wenn die Beurteilung des Sachverhalts nicht der Europäischen Zentralbank oder dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss vorbehalten ist. Ein Auskunftsbescheid kann außerdem nur über jene Sachverhalte...

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