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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 164

Kinderbetreuungsgeldanspruch setzt ständigen Aufenthalt in Österreich voraus

iFamZ 2020/91

§ 2 Abs 1 Z 4 KBGG

Eine österreichische Diplomatin, die während der Karenz mit ihrer Familie in Brasilien bleibt, hat keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich. Daran ändern auch ihre Steuer- und Sozialversicherungspflicht in Österreich und der Bezug von Familienbeihilfe nichts (in diesem Sinn auch ).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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