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Kinderbetreuungsgeldanspruch setzt ständigen Aufenthalt in Österreich voraus
iFamZ 2020/91
Eine österreichische Diplomatin, die während der Karenz mit ihrer Familie in Brasilien bleibt, hat keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich. Daran ändern auch ihre Steuer- und Sozialversicherungspflicht in Österreich und der Bezug von Familienbeihilfe nichts (in diesem Sinn auch ).