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ÖNORM B 1802-1: Liegenschaftsbewertung (Teil 2)
Anwendungsbereich und Wertbegriffe
Die ÖNORM B 1802-1 („Liegenschaftsbewertung, Teil 1: Begriffe, Grundlagen sowie Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren“) ist seit in Kraft und ersetzt die ÖNORM B 1802 aus dem Jahr 1997. Dieser Beitrag erläutert den Anwendungsbereich und gibt einen Überblick über die von der ÖNORM B 1802-1 erfassten Wertbegriffe.
1. Beizulegender Wert
Der beizulegende Wert ist als jener „Betrag, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für den betreffenden Vermögensgegenstand oder die betreffende Schuld ansetzen würde“, definiert, unter der Annahme, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt.
Mit der ausdrücklichen Definition des beizulegenden Wertes durch das RÄG 2014 im UGB verfolgte der Gesetzgeber zwei Ziele: einerseits die Abgrenzung zum objektiv zu ermittelnden beizulegenden Zeitwert durch die Berücksichtigung von persönlichen oder betriebsbezogenen Einflüssen und andererseits die Annäherung an die ertragsteuerliche Teilwertdefinition in § 6 Z 1 bzw Z 2 lit a EStG.
Der beizulegende Wert stellt neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten den zentralen Bewertungsmaßstab für den Einzelabschluss dar. Die Frage der Ermittlung des beizulegenden Wertes stellt sich nur bei Einlagen, Zuwend...