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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld setzt Beschäftigung in Österreich voraus
iFamZ 2020/90
§ 24 Abs 2 KBGG; Art 68 VO (EG) 883/2004
Allein der Wohnsitz des Kindes und seiner Eltern in Österreich ist kein ausreichendes Anknüpfungskriterium für einen Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, wenn beide Elternteile in einem anderen von der europäischen Sozialrechtskoordinierung erfassten Staat (Schweiz) beschäftigt sind.