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Ansuchen um Vorabentscheidung: Online-Sparkonten als Zahlungskonten?
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art 4 Nr 14 ZaDiRL dahin auszulegen, dass auch ein Online-Sparkonto, auf das der jeweilige Kunde (mit täglicher Fälligkeit und ohne besondere Mitwirkung der Bank) im Wege des Telebanking Einzahlungen auf ein auf ihn lautendes und Abhebungen von einem auf ihn lautenden Referenzkonto (ein Girokonto in Österr) durchführen kann, unter den Begriff des „Zahlungskontos“ zu subsumieren ist und daher vom Anwendungsbereich der RL erfasst wird?
Aus der Begründung:
I. Sachverhalt:
Das Anlassverfahren ist ein Klauselprozess. Die bekl Bank verwendet AGB. Die Kl ist der Auffassung, dass zahlreiche [Klauseln] dieser AGB gegen das ZaDiG verstoßen. Die bekl Bank ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des ZaDiG auf die von ihr angebotenen „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar seien.
Für das Vorabentscheidungsverfahren ist davon auszugehen, dass die bekl Bank unter der Bezeichnung „Direkt-Sparen“ Online-Sparkonten anbietet, auf die der jeweilige Kunde selbsttätig EinzahlungenS. 438 und Abhebungen im Wege des Telebanking durchführen kann, wobei er diese Überweisungen allerdings stets über ein auf ihn l...