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ÖBA 6, Juni 2017, Seite 422

Negativzinsen: kein Mindestsollzinsenanspruch in Höhe der Marge kraft ergänzender Vertragsauslegung

Bernhard Koch

§§ 914, 915, 988, 1000 ABGB; § 6 KSchG; § 228 ZPO

Sieht ein Verbraucherkreditvertrag einen variablen Sollzinssatz nach der absoluten Berechnungsmethode vor, ergibt sich weder aus Vertragswortlaut noch aus Vertragszweck, dass dem Kreditgeber an Sollzinsen mindestens der vereinbarte Aufschlag zustünde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kl schloss im Mai 2005 mit der bekl Bank einen FX-Kreditvertrag (CHF) im Gegenwert von € 160.000 ab. Nach dem endfällig gestalteten Vertrag sind nur die vierteljährlich anfallenden Zinsen und Kontoführungsspesen während der Laufzeit zu zahlen. Der variable Zinssatz errechnet sich aus dem für einen Zinsfestsetzungstermin maßgeblichen Indikatorwert zuzüglich eines fixen Aufschlags von 1,250%. Als „Indikator“ liegt der 3-M-Libor-CHF zugrunde.

Die bekl Bank räumte dem Kl im Februar 2006 einen weiteren Kredit über € 20.000 ein, der in 180 monatlich aufeinander folgenden Pauschalraten ab März 2006 zurückzuzahlen ist. Zunächst vereinbarten die Parteien einen Zinssatz von jährlich 4%. Ab April 2007 wurde ein variabler Zinssatz vereinbart, dessen vierteljährliche Anpassung an den 3-M-Euribor gebunden ist. Zum ersten Zinsanpassungstermin am wurde vereinbarungsg...

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