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ÖBA 6, Juni 2017, Seite 390

Das neu geregelte nicht akzessorische Pfandrecht im ungarischen Zivilgesetzbuch

Balázs Bodzási

Das neue ungarische Zivilgesetzbuch, das am in Kraft trat, hat das Pfandrecht als akzessorische dingliche Kreditsicherheit geregelt. Wegen wirtschaftlicher Bedürfnisse wurde jedoch im Jahr 2016 unter der Bezeichnung „Selbständiges Pfandrecht“ die nicht akzessorische Form des Pfandrechts wieder eingeführt. Ziel dieser Modifizierung war die Belebung des ungarischen Pfandbriefmarktes sowie die Erhöhung der Sicherheit der Refinanzierung von Kreditinstituten. Nach der Modifizierung soll die Verkehrsfähigkeit und die Flexibilität des neu geregelten Selbständigen Pfandrechts so gewährleitet werden, dass auch der Schutz des Pfandrechtverpflichteten (Eigentümer der Pfandsache) erhöht wird.

The new Civil Code, which entered in force in 2014, contained provisions on accessory lien only. In the meantime, changing economic conditions required the amendment of the Civil Code in 2016 and non-accessory lien entered into force. The reason for the amendment was to enhance the debenture bond market and to make refinancing more secure. The amendment tries to preserve the negotiability and the flexibility of the nonaccessory lien and provides increased protection for the pledger (the owner of ...

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