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Privatrechtliche Einordnung virtueller Währungen
Mit der Verbreitung virtueller Währungen wie Bitcoin muss sich die Rechtswissenschaft die Frage stellen, wie mit diesem neuen Phänomen privatrechtlich umzugehen ist. Die unternehmerische Praxis ist derzeit augenscheinlich noch verunsichert oder lebt nach dem Prinzip Ubi non accusator, ibi non iudex. Dieser Beitrag zeigt auf, wo eine Klärung offener Fragen geboten ist, und bietet erste Ansatzpunkte für die Behandlung des derivativen Erwerbs durch Rechtsgeschäft sowie die Nutzung virtueller Währungen als Sicherheiten. Keinesfalls erhebt der Autor mit diesem Beitrag einen Anspruch auf letztgültige Lösung, vielmehr soll der Beitrag als Grundlage für den weiteren Diskurs dienen.
With the spread of virtual currencies such as Bitcoin, the legal science must also start asking how this new phenomenon is to be treated in private law. At the moment, the entrepreneurial practice is still unsettled or lives according to the principle of Ubi non accusator, ibi non iudex. This paper shows where clarification of open questions is needed and discusses how derivative acquisition of virtual currencies can be achieved as well as how virtual currencies can serve as collateral. In any case, the author do...