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FMA-Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern
Die FMA novelliert mit den vorliegenden Mindeststandards ihre Rechtsansicht zu den Sorgfaltspflichten gem § 39 Abs 1 und 2 BWG iZm Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern. Die neuen Mindeststandards enthalten im Vergleich zur Vorversion ua auch Bestimmungen zur Markttransparenz.
Die FMA-Mindeststandards stellen eine verbindliche Auslegung der Mindestpflichten bei der Vergabe und Gestionierung dieser Produkte dar. Sie gelten für alle österreichischen Kreditinstitute (KI) und KI aus Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig werden.
Die KI müssen Begrenzungen der Volumina einzelner Fremdwährungskredite sowie des gesamten Fremdwährungskreditportfolios festlegen. Bei der initialen Bonitätsprüfung und laufenden Kreditüberwachung sind nachteilige Wechselkursänderungen einzubeziehen. Dazu benötigt das KI ein Verfahren zur laufenden Erfassung und frühzeitigen Erkennung von Marktentwicklungen, das idR EDV-gestützt sein muss. Auf dieser Basis hat mindestens einmal jährlich eine Überprüfung des Rating jedes Fremdwährungskreditnehmers zu erfolgen. Gleiches gilt sinngemäß für Kredite mit Tilgungsträgern. Ebenfalls einmal jährlich haben ein Stres...