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ASoK 11, November 2022, Seite 405

Aktuelle Fragen zu Freistellungen aufgrund von arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverboten

Rückholmöglichkeiten der Arbeitgeber und Urlaubsreisen der schwangeren Arbeitnehmerinnen

Eva-Sabrina Gotthardt

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Schwangere, die wegen eines arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverbots freigestellt wurden, während dieser Freistellung auf Urlaub fahren können bzw dürfen. Verringert sich dadurch ihr Urlaubsanspruch? Ist für die Urlaubsreise eine Urlaubsvereinbarung zu treffen? Was passiert, wenn sich während der angetretenen Urlaubsreise (unerwartet) eine Ersatzbeschäftigung für die schwangere Arbeitnehmerin ergibt? Um diese Fragen zu beantworten, muss auch erörtert werden, ob freigestellte schwangere Arbeitnehmerinnen aus der Freistellung überhaupt zurückgeholt werden dürfen. Schließlich werden auch Rückholmöglichkeiten und Urlaubsreisen während der COVID-19-Sonderfreistellung und während einer Freistellung aufgrund eines individuellen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs 3 MSchG behandelt.

1. Arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsverbote: Wann kommt es zur Freistellung?

Arbeitgeber sind nach § 2a MSchG verpflichtet, eine Mutterschutzevaluierung durchzuführen, wenn sie an einem Arbeitsplatz eine Frau beschäftigen. Bei dieser sind unabhängig von einer Schwangerschaft oder von der Gebärfähigkeit der Arbeitnehmerin mögliche Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumenti...

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