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ÖBA 5, Mai 2017, Seite 307

Die Kreditwürdigkeitsprüfungen nach § 7 VKrG und § 9 HIKrG im Vergleich

Überlegungen aus Anlass von

Markus Kellner

Die erste Entscheidung des OGH zur Bonitätsprüfung nach § 7 VKrG bietet Gelegenheit zu einer Analyse, ob sich der Meinungsstand zu den vielen Streitfragen dieser Bestimmung auf die Parallelregelung in § 9 HIKrG übertragen lässt.

The first decision of the Austrian Supreme Court on the obligation of the creditor to assess the creditworthiness of the consumer pursuant to § 7 VKrG offers an opportunity to compare the provision to its new kin in § 9 HIKrG.

Stichwörter: Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG; Verbraucherkreditgesetz; § 7 VKrG; Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU; Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz; § 9 HIKrG; Kreditwürdigkeitsprüfung; Bonitätsprüfung; Kreditvergabeverbot; Warnpflicht; Nichtigkeit; § 7 Abs 2 WucherG.

JEL-Classification: K 12.

1. Ausgangslage: Verbraucherkreditrichtlinie und -gesetz

Die Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG („VKrRL“) war nach ihrem Art 2 Abs 2 Buchst a und b auf Hypothekar- und Immobilienkredite nicht anwendbar. Der österreichische Gesetzgeber hat diese Ausnahmebestimmungen in das heimische VKrG ursprünglich nicht übernommen. Eine solcherart überschießende Umsetzung des Anwendungsbereichs der VKrRL sollte wegen ihres ErwGr 10 trotz Vollharmonisierung gemäß Art 22 Abs 1 zulässig sein.

Obwohl der zu 8 Ob 76/16h strittige Kreditvertrag u...

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