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immo aktuell 1, Februar 2020, Seite 55

Zur Anzeigepflicht des Mieters nach Machtwechsel

immo aktuell 2020/10

§ 12a Abs 3 MRG

Sachverhalt: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die Frage, ob das auf § 12a Abs 3 MRG gestützte Mietzinsanhebungsbegehren der Antragsteller verfristet ist. Das Erstgericht verneinte dies und stellte den angemessenen Hauptmietzins für das Geschäftslokal der Antragsgegnerin fest. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der OGH wies den außerordentliche Revisionsrekurs zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] Dass der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Antragsgegnerin durch einen bisher Gesellschaftsfremden, der auch deren Geschäftsführer wurde, den Tatbestand nach § 12a Abs 3 MRG verwirklichte, war im Verfahren nicht strittig. Wie im Licht des Zwecks der Anzeigepflicht nach § 12a Abs 3 Satz 2 MRG der konkrete Wortlaut einer in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärung zu verstehen ist, ist typischerweise eine Frage des Einzelfalls, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt (5 Ob 101/07x; 5 Ob 157/17z = immolex 2018/12 [Klein]).

Nach gesicherter Rechtsprechung ist die Anzeige zwar an keine bestimmte Form gebunden, der Inhalt muss aber klar sein. Sie muss eine Feststellung von Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Gesellschaft – etwa durch Kip...

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