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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 154

Neue Judikatur zum Familienbonus+ – Ist die Entkoppelung von Unterhaltsrecht und Steuerrecht verfassungskonform?

Edeltraud Lachmayer

Die Frage der Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht beschäftigt die österreichischen (Höchst)Gerichte bereits seit Anfang der 1990er Jahre, als der VfGH erstmals die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer steuerlichen Entlastung von Familien normierte.

Seitdem hat sich unter Berücksichtigung der gewährten Familienleistungen und steuerlichen Entlastungen eine Rsp der Höchstgerichte herausgebildet, die die verfassungsrechtlich notwendige steuerliche Entlastung in der Praxis unter anderem auch über das Unterhaltsrecht bewerkstelligte und damit zu einer Verschränkung von Unterhaltsrecht und Steuerrecht geführt hat. Dies wurde von der Zivilgerichtsbarkeit seit jeher als unbefriedigender Fremdkörper wahrgenommen.

Durch die Einführung des Familienbonus+ (FaBo+) in § 33 Abs 3a EStG 1988 mit dem Jahressteuergesetz 2018, der einen Steuerabsetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr gewährt, haben sich die Rahmenbedingungen geändert und eine Neujustierung der Schnittstellen von Steuerrecht und Unterhaltsrecht erforderlich gemacht. Der OGH hat im Dezember 2019 eine Grundsatzentscheidung, die mittlerweile in weiteren Urteilen bestätigt wurde, getroffen, in der nicht nur die Auswirkung des FaBo+ auf das Unter...

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