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Ersatz von Flugrettungskosten nach einem Verkehrsunfall
In der aktuellen Direktverrechnungsvereinbarung ist lediglich eine Kostenerstattungsverpflichtung im direkten Weg zur Vermeidung einer Vorleistungspflicht des Patienten vorgesehen. Es wird nur ein Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die Gewährung einer Sachleistung durch den Sozialversicherungsträger geregelt. Der Ersatzanspruch auf den sozialversicherungsrechtlich nicht gedeckten „Restschaden“ verbleibt beim Geschädigten; daher kein Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger ().