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ASoK 11, November 2022, Seite 404

Ersatz von Flugrettungskosten nach einem Verkehrsunfall

In der aktuellen Direktverrechnungsvereinbarung ist lediglich eine Kostenerstattungsverpflichtung im direkten Weg zur Vermeidung einer Vorleistungspflicht des Patienten vorgesehen. Es wird nur ein Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die Gewährung einer Sachleistung durch den Sozialversicherungsträger geregelt. Der Ersatzanspruch auf den sozialversicherungsrechtlich nicht gedeckten „Restschaden“ verbleibt beim Geschädigten; daher kein Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger ().

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