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Kostendeckende Entgelte und Rechnungswesen
Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) vermieten ihre Wohnungen kostendeckend. Wie das tatsächlich zu geschehen hat, ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben. Gemeinhin werden diese Regelungen als Kostendeckungsprinzip bezeichnet. Aber was besagt dieses Prinzip, wenn es aus der Sicht des Rechnungswesens betrachtet wird?
1. Einführung
Die betriebliche Rechnungslegung hat ihre eigenen Kostendefinitionen. Diese basieren auf den allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht hingegen dient einem speziellen Zweck. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hat die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Damit dieser spezielle Zweck erfüllt werden kann, muss das Gesetz den GBV ermöglichen, bei ihren Mietenkalkulationen ein Stück weit von den allgemeinen Kostendefinitionen abzuweichen, die ansonsten anzuwenden sind. Ursächlich für diese Notwendigkeit sind bestimmte Eigenheiten des Gutes Wohnen.
In den folgenden Absätzen wird versucht, diesen komplexen Sachverhalt verständlich darzulegen. Darauf aufbauend sollen einige schwere Missverständnisse ausgeräumt werden. Die öffentliche Debatte zu kostendeckenden Mieten war mitunter von solchen geprägt. Abschli...