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EuGH beurteilt Tätigkeit von Airbnb als Dienst der Informationsgesellschaft
Bedeutung der Vorabentscheidung und mögliche Auswirkungen für Österreich
Der EuGH hat sich mit Urteil vom , Airbnb, C-390/18, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erstmals damit auseinandergesetzt, ob Airbnb Grundstücksmaklertätigkeiten ausübt. Insbesondere sprach das europäische Höchstgericht aus, dass Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen ist und der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) zum Schutze des freien Dienstleistungsverkehrs unterliegt. Dieser Beitrag soll Klarheit über die Bedeutung der Vorabentscheidung schaffen und die möglichen Auswirkungen für Österreich aufzeigen.
1. Ausgangsfall
Nach französischem Recht bedarf es eines Gewerbeausweises für Kauf, Verkauf, Suche, Tausch, saisonale oder nicht saisonale Vermietung oder Untervermietung von möblierten oder unmöblierten bebauten oder unbebauten Grundstücken. Die französische Vereinigung für eine professionelle Beherbergung und einen professionellen Tourismus erstattete wegen Ausübung einer Tätigkeit der Vermittlung und der Verwaltung von Gebäuden ohne Gewerbeausweis nach dem betreffenden Gesetz, die sogenannte Loi Hoguet, Anzeige. Zur Begründung ihrer Anzeige machte diese Vereinigung geltend, Airbnb Ireland UC (im Folgenden: Airbnb) bahne über die elektron...