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Das „Gesamtbaurecht“ – Gespinst der Lehre oder Wirklichkeit?
Zur Zulässigkeit und den zivilrechtlichen Grundlagen eines Baurechts auf mehreren Liegenschaften
Im Regierungsprogramm 2020–2024 steht geschrieben: „Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden.“ So vage diese Zielsetzung auch ist, so klar zeichnet sich ab, dass nicht zuletzt wegen hoher Immobilienpreise Bauen auf fremdem Grund an Bedeutung zunimmt. Umso mehr zahlt sich die Auseinandersetzung damit aus, welche Möglichkeiten das Instrument des Baurechts bietet und welche rechtlichen Herausforderungen damit einhergehen. Manuela Maurer-Kollenz und Anna Schimmer beleuchten die Zulässigkeit eines Baurechts auf mehreren Stammliegenschaften auch verschiedener Liegenschaftseigentümer sowie damit zusammenhängend das rechtliche Schicksal eines sich über mehrere Liegenschaften erstreckenden Gebäudes. Zum Begriff des „Gesamtbaurechts“ schweigt das Gesetz. In der Lehre ist seine Zulässigkeit strittig; klare Rechtsprechung hierzu fehlt – zumindest in Österreich.
1. Grundsätzliches zum Baurecht
Das Baurecht ist gemäß § 1 BauRG ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu haben. Die Laufzeit des Baurechts ist mit mindestens zehn und höchstens 100 Jahren gesetzlich beschränkt. Bei Erlösche...