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immo aktuell 1, Februar 2020, Seite 24

Mietvertragsgebühr: Geschäftsraummiete – keine unbestimmte Dauer bei Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG

immo aktuell 2020/5

§ 33 TP 5 GebG; § 30 Abs 2 MRG

Wenn auch die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrags auf bestimmte Dauer darstellt, so können eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe durchaus zum Ergebnis führen, von einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen (vgl bis 0112; , Ra 2018/16/0040).

Sachverhalt: Die Revisionswerberin errichtete ein Einkaufszentrum und schloss den dem Beschluss des VwGH zugrunde liegenden Mietvertrag ab. Der Vertrag wurde zivilrechtlich auf zehn Jahre befristet, wobei der Mieterin die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt wurde. Für die Vermieterin galten die Kündigungsrechte der § 29 und 30 MRG. Daneben wurden weitere Kündigungsgründe als wichtige Gründe gem § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbart: Diese Gründe umfassen einen qualifizierten Mietrückstand, den Verstoß gegen die Pflicht zur Erneuerung einer gerechtfertigt gezogenen Kaution trotz schriftlicher Aufforderung, Verstöße gegen die Bestimmung der Betriebsanlagengenehmigung und andere gewerbliche B...

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