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Gebührenrechtliche Einordnung eines Vertrags über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zur Errichtung einer Windkraftanlage
immo aktuell 2020/4
§ 33 TP 5 und 9 GebG
Für die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte voneinander ist [...] deren zivilrechtliche Einordnung maßgebend. Enthält ein einheitlicher Vertrag verschiedenen Vertragstypen entnommene Elemente, ist er gebührenrechtlich nach seinem überwiegenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck zu beurteilen. Für die Rechtsnatur eines Vertrags ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkung eines Vertrags maßgebend. Dabei kommt es vor allem auf den von den Parteien bei Abschluss des Vertrags verfolgten, objektiv erkennbaren Zweck des Vertrags an ( = Slg 6483/F; , 2010/16/0053; , 2010/16/0023).
Sachverhalt: Der Beschluss des VwGH betraf einen „Pacht- und Servitutsvertrag“, der von der Mitbeteiligten als Pächterin abgeschlossen wurde und der die Überlassung von Grundstücken des Verpächters an die Pächterin zur Errichtung von Windkraftanlagen zum Gegenstand hatte. Der Vertrag wies einerseits Elemente eines Bestandvertrags iSd § 33 TP 5 GebG (Überlassung von Grundflächen zur Benützung durch die Pächterin) und andererseits Elemente eines Dienstbarkeitsvertrags iSd § 33 TP 9 GebG (Recht zur A...