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Wettbewerbsrechtliche Prüfungen
Das Wettbewerbs- bzw Kartellrecht ist ein Eckpfeiler der Compliance. Verstöße sind fast immer schwerwiegender Natur, jedoch schwierig aufzudecken. Informelle, meist mündliche Absprachen lassen sich kaum nachweisen, Spuren im Buchwerk des Unternehmens nicht finden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Auffälligkeiten nachzuweisen, welche im weiteren Text vorgestellt werden.
1. Prüfungsplanung und Risko
Im Rahmen des sog „Three line of defence“-Modells legen Unternehmen fest, welche Einheit Prüfungen durchführt. Dies wird meistens die Interne Revision oder ein externer Dienstleister sein. Die Compliance sollte allerdings in die risikoorientierte Prüfungsplanung eingebunden sein. Diese berücksichtigt die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schadenshöhe möglicher Prüfungsthemen.
Da Wettbewerbsverstöße mit bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes bebußt werden, kann grundsätzlich von einem hohen potenziellen Schaden ausgegangen werden, welcher – unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit – zu einer hohen Priorisierung des Sachverhaltes und einer Aufnahme in die Prüfungsplanung führen sollte.
Die weiteren Ausführungen dienen der Compliance im Rahmen der Prüfungsvorbereitung und ...