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immo aktuell 1, Februar 2020, Seite 5

Besonderheiten in Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Beträgen der Instandhaltungsrücklage (Teil 1)

Nathalie Stephanie Novosel

Immobilienveranlagungen werden heutzutage immer häufiger als Investitionsobjekte genutzt, um Renditen mittels Vermietung der Immobilien zu generieren. Im Rahmen der steuerlichen Ermittlung des Überschusses aus dieser Vermietungstätigkeit ist zu beachten, dass das Steuerrecht besondere Vorschriften für die Geltendmachung von Ein- und Auszahlungen der Instandhaltungsrücklage vorsieht. Im Falle einer entgeltlichen Übertragung von Immobilien kann es – wie der erste Teil dieses Beitrags zeigt – vorteilhaft sein, die Abgeltung der Instandhaltungsrücklage gesondert im Kaufvertrag auszuweisen. Im zweiten Teil dieses Beitrags werden zudem besondere steuerliche Folgen einer unentgeltlichen Übertragung sowie der Einräumung von Nutznießungsrechten (Fruchtgenuss) untersucht.

1. Problemstellung

Im Rahmen der Vermietung und Verpachtung von Wohnungsobjekten stellt die Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen in Zusammenhang mit den geleisteten Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage oftmals eine Herausforderung dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage steuerlich noch zu keinem Vermögensabfluss beim Vermieter führen, zumal die Ei...

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