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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 147

Keine taugliche Exekutionsführung

iFamZ 2020/82

§ 3 Z 2 UVG

Wurde der geldunterhaltspflichtige Vater im Exekutionsantrag nach § 294a EO mit einem früheren, seit einer mehrere Jahre zurückliegenden Namensänderung nicht mehr richtigen Namen bezeichnet, liegt kein tauglicher Exekutionsantrag vor.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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