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Zum Umfang des Pfandrechts an einer Betriebsliegenschaft
§§ 294, 457, 458 ABGB; §§ 46, 48 IO
Für die Frage, wann das Pfandrecht am „Zugehör“ erlischt, kommt es darauf an, ob es sich um selbständige Bestandteile oder um Zubehör ieS handelt.
OLG Wien , 3 R 43/14m (rechtskräftig).
Aus den Entscheidungsgründen:
Strittig ist im gegenständlichen Prozess, ob der Klägerin an einer von der Beklagten als Masseverwalterin im Konkurs der G-GmbH verwerteten Pulverbeschichtungsanlage ein Absonderungsrecht zustand.
Unternehmensgegenstand der nunmehrigen Insolvenzschuldnerin (im folgenden Schuldnerin) waren die Produktion und der Vertrieb von Garten- und Freizeitmöbeln. Als Betriebsliegenschaften dienten zwei von der nunmehrigen Schuldnerin zunächst als Bestandnehmerin genutzte Liegenschaften EZ 150 und EZ 194, GB …, BG …. In einer auf der Liegenschaft EZ 150 errichteten Halle befand sich eine im Rahmen der Produktion eingesetzte Pulverbeschichtungsanlage, die im Eigentum der Schuldnerin stand.
Die Klägerin gewährte der Schuldnerin mit Kreditvertrag vom einen Bankkredit iHv € 8,3 Mio. Als Sicherheit wurde (ua) die Einräumung einer Kredithypothek im Höchstbetrag von € 10 Mio auf den von der nunmehrigen Schuldnerin zu erwerbenden Liegenschaften EZ 150 und EZ 194 ...