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EZB erlässt Richtlinien zu künftigen Meldeverpflichtungen finanzieller Informationen (FINREP)
Am hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) Richtlinien „on reporting of supervisory financial information“ (FINREP) erlassen. Die bisherige Gesetzgebung der EBA Standards regelte ausschließlich die Meldung von Finanzinformationen für CRR-Kreditinstitutsgruppen, sofern diese zur Rechnungslegung nach IFRS verpflichtet sind. Basierend auf dieser Richtlinie der EZB wird die Verpflichtung zur Meldung von FINREP-Positionen auch auf übrige, bisher nicht umfasste Institute/Institutsgruppen ausgeweitet, die unter die Aufsicht der EZB fallen.
So sind künftig Auszüge aus dem FINREP-Bogen der EBA auch von Instituten auf Soloebene bzw bei Anwendung von lokalen Rechnungslegungsstandards zu melden, wobei der Umfang der zu meldenden Positionen von der SSM-Institutsklassifikationslogik abhängig ist.
Je nach Institutsklassifikation sieht die Richtlinie der EZB ein stufenweises Inkrafttreten mit 3 unterschiedlichen Erstmeldestichtagen, beginnend mit für signifikante Institute (und Institutsgruppen), vor.