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ÖBA 5, Mai 2015, Seite 316

EBA startet Konsultationsverfahren zu neuen Vergütungsleitlinien

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am ein Konsultationspapier mit neuen Leitlinien für die Vergütungspolitik und -praktiken von Instituten publiziert. Nach Veröffentlichung der finalen Leitlinien durch die EBA werden die Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken von 2010 aufgehoben.

Art 74 der CRD IV formuliert das Grundprinzip, dass Institute die Vereinbarkeit ihrer Vergütungspolitiken und -praktiken mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement gewährleisten müssen. Gemäß Art 74 Abs 3 der CRD IV hat die EBA den Auftrag erhalten, Leitlinien für die Vergütungspolitik und -praxis auszuarbeiten. Diesem Auftrag ist die EBA mit dem vorliegenden Dokument nachgekommen.

In den Anwendungsbereich der CRD IV-Bestimmungen zur variablen Vergütung – insbesondere zu Bonfikationen – fallen diejenigen Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil von Instituten auswirkt („Identified Staff“). Der vorliegende Entwurf enthält ua Konkretisierungen für folgende Bereiche:

Verfahren zur Identifizierung von Identified Staff

Berechnung des Verhältnisses zwischen den variablen und festen Vergütungskomponenten

Anforderungen an die Governance-Regelungen ...

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