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ÖBA 5, Mai 2015, Seite 315

Ministerialentwurf zum Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG)

Am wurde der Ministerialentwurf zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) im Nationalrat vorgelegt. Das ESAEG setzt die Einlagensicherungsrichtlinie (RL 2014/49/EU) in nationales Recht um. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ansprüche aus gedeckten Einlagen zeitgerecht und ausschließlich aus Mitteln von CRR-Kreditinstituten erstattet werden. Die bisherigen Zahlungspflichten oder Haftungsübernahmen des Bundes sollen somit künftig nicht mehr erforderlich sein. Darüber hinaus soll das System der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung ab 2019 vereinheitlicht und das bestehende, sektorale System ersetzt werden.

Planmäßig soll das ESAEG im Juli 2015 in Kraft treten. Im Übergangszeitraum bis hat jeder Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten. Durch die Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie ist ab 2019 in jedem Mitgliedstaat eine einheitliche Sicherungseinrichtung vorgesehen. Die FMA kann zusätzlich institutsbezogene Sicherungseinrichtungen (IPS) anerkennen. Alle CRR-Kreditinstitute müssen der einheitlichen Sicherungseinrichtung angehören, sofern sie nicht Mitglied eines IPS sind. Jede Sicherungseinrichtung hat einen ...

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