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ÖBA 5, Mai 2015, Seite 309

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Steuerreform

Im März 2015 präsentierte die Bundesregierung ihre Pläne für die Steuerreform, die überwiegend ab in Kraft treten soll.

Für die Kreditwirtschaft sind darin ua folgende problematische Punkte enthalten:

  • Einführung eines zentralen Kontenregisters

    Laut Aussagen des Finanzministeriums soll das zentrale Kontenregister nun alle österreichischen Konten (inklusive Sparbücher und Wertpapierdepots) umfassen, somit sowohl Unternehmens- als auch Privatkonten. Das Kontenregister soll rückwirkend per aufgesetzt werden, sodass auch sogen „Abschleicher“ (aufgelassene Konten und „höhere“ Behebungen) aufscheinen.

  • Anhebung der Kapitalertragsteuer

    Die Kapitalertragsteuer (KESt) für Dividenden soll von 25% auf 27,5% angehoben werden, bei Sparbüchern und Girokonten die KESt weiterhin 25% betragen. Die Wertpapier-KESt (Wert-zuwachssteuer) wird nach den vorliegenden Informationen ebenfalls auf 27,5% angehoben werden.

Position der Bundessparte

Die Kreditwirtschaft steht der weiteren Aufhebung der finanziellen Privatsphäre kritisch gegenüber. Schon jetzt wird das Bankgeheimnis bei ausreichender Verdachtslage durchbrochen. Gerade Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass ein...

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