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ÖBA 4, April 2015, Seite 292

Zur Verteilung des Missbrauchsrisikos zwischen Kreditkarten- und Vertragsunternehmen

§§ 879, 914, 1296, 1298 ABGB; §§ 182, 182a, 226 ZPO

Die vertraglichen „Sorgfaltspflichten“ des Vertragsunternehmens der Kreditkartengesellschaft gegenüber sind bloße Obliegenheiten. Ihre Verletzung verhindert nur das Entstehen eines Zahlungsanspruchs gegen die Kreditkartengesellschaft, macht das Vertragsunternehmen aber nicht schadenersatzpflichtig.

Im Falle des Kreditkartenmissbrauchs trotz Einhaltung oder bloß unverschuldeter Verletzung seiner Obliegenheiten steht dem Vertragsunternehmen kraft ergänzender Vertragsauslegung ein Zahlungsanspruch gegen den Kartenherausgeber zu.

Das Kreditkartenunternehmen ist gegenüber den Kreditkarteninhabern und Vertragsunternehmen dazu verpflichtet, ein möglichst umgehungssicheres Kontrollsystem einzurichten; allfällige Versäumnisse in diesem Zusammenhang gehen zu seinen Lasten.

Das Kreditkartenunternehmen hat zu beweisen, dass das Vertragsunternehmen gegen vertragliche Handlungsanweisungen verstoßen hat. Anschließend steht Letzterem der Entlastungsbeweis mangelnden Verschuldens offen.

Aus der Begründung:

Das klagende Kreditkartenunternehmen begehrte die Rückzahlung von Belastungsbeträgen iHv insges € 7.992,96 sA aus mehreren Zahlungsvorgängen in...

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