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Präzisierung des Pflichtenumfanges von Kreditinstituten nach §§ 40ff BWG
Besprechungsaufsatz zu VwGH Ro und Ro
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom , GZ Ro 2014/02/0020 und GZ Ro 2014/02/0043 praxisrelevante Klarstellungen zum Pflichtenumfang von Kreditinstituten im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgenommen.
In his ruling of October 10th 2014, file numbers Ro 2014/02/0020 and Ro 2014/02/0043, the Verwaltungsgerichtshof clarified the scope of obligation of credit institutions in connection with their due diligence regarding money laundering and terrorist financing.
Stichwörter: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Feststellung und Überprüfung der Identität, Registerauszug, Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug, Aktualität, Verjährung, Feststellung der Identität vertretungsbefugter Personen, Vertretungskette, Überwachung der Geschäftsbeziehung, Verdachtsmeldung, Unverzüglichkeit, Bearbeitungszeit, Recherchen.
JEL-Classification: G 21, K 22, K 23.
1. Zur Frage, welche Dokumente für den Nachweis der Existenz ausländischer juristischer Personen heranzuziehen sind
Der VwGH hat ausgeführt, dass das Kreditinstitut bei ausländischen juristischen Personen zunächst zu prüfen hat, welche Dokumente in dem ...