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ÖBA 4, April 2015, Seite 238

EZB veröffentlicht Voraussetzungen zur Anrechnung von Zwischengewinnen als hartes Kernkapital

Am hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende Auflagen für die Anrechnung von Zwischengewinnen als hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) veröffentlicht. In Anlehnung an Artikel 26(2) der CRR (Verordnung (EU) Nr 575/2013) wurde von der EZB festgelegt, dass vor dem formalen Beschluss des Unternehmens die jeweils zuständige Behörde der geplanten Anrechnung der Zwischengewinne zustimmen muss.

Diesbezüglich definiert die EZB zwei Kernauflagen:

1.

Die Gewinne müssen von einem vom Institut unabhängigen Wirtschaftsprüfer schriftlich und unterschrieben bestätigt werden. Unter anderem kann hierfür der Jahresabschlussbericht oder ein Zwischenbericht verwendet werden.

2.

Das Institut weist nach, dass alle voraussehbaren zukünftigen Dividenden bereits von den zu klassifizierenden Gewinnen abgezogen wurden. Hierfür muss eine qualifizierte Person der Behörde die Hauptkomponenten der zu klassifizierenden Gewinne inklusive aller Abzüge für etwaige Dividenden melden. Gibt es noch keinen formalen Bescheid des Managements über die Höhe der Dividende, so ist das Maximum aus:

(a)

der maximalen Dividende, berechnet aus der internen Dividendenpolitik,

(b)

der Dividende, berechnet aus der durchsch...

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