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EZB veröffentlicht Empfehlungen zur Dividendenausschüttung für 2014
Die EBZ veröffentlichte am eine „Empfehlung zur Politik bezüglich der Dividendenausschüttung“ (EZB/2015/2), in der sie eine konservative Dividendenpolitik für bestimmte Institute für das Geschäftsjahr 2014 auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus empfiehlt: Demnach soll eine Ausschüttung von Dividenden auf den Nettogewinn grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn das Kreditinstitut per die Eigenmittelanforderungen gem CRR (Verordnung Nr 575/2013) sowie gem CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der CRR/CRD IV, dh per , vollständig erfüllt. Kreditinstitute sollen sowohl die Mindestkapitalanforderungen der Säule I inkl Kapitalpuffer als auch die Säule II-Kapitalanforderungen (SREP-Quote) nach Ablauf der Übergangsbestimmungen bereits per erfüllen.
Die EZB unterscheidet in ihrer Empfehlung drei Kategorien von Kreditinstituten:
Kreditinstitute, die sämtliche per geltenden Kapitalanforderungen erfüllen und darüber hinaus die zum geforderten Eigenkapitalquoten bereits per in voller Höhe erreichen, sollten nur ihren Nettogewi...