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Keine Verbücherung von Wertsicherungsklauseln
§§ 985, 986, 989 ABGB; § 14 GBG
Auch nach Aufhebung der VO über wertbeständige Rechte vom durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz ist wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes die unmittelbare Verbücherung von Wertsicherungsklauseln bei Hypotheken unzulässig.
Aus der Begründung:
Mit dem abweislichen Teil seiner Entscheidung hat das Erstgericht das Begehren auf Einverleibung des Pfandrechts für die Wertsicherung einer Leibrentenforderung des Zweitantragstellers abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragsteller nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil – soweit ersichtlich – seit der E 5 Ob 256/99d (NZ 2000/468 [GBSlg] [krit Hoyer] = wobl 2000/201 = EvBl 2000/53 ) keine höchstgerichtliche Rsp zur (Un-)Zulässigkeit der Eintragung von WertsicherungsklauselnS. 228 bei Festbetragshypotheken mehr ergangen sei, sodass insoweit seit Aufhebung der Verordnung über wertbeständige Rechte durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl I 1998/125, nicht von einer gefestigten Rsp ausgegangen werden könne. Überdies komme der Frage der (Un-)Zulässigkeit der Einverleibung von Wertsicherungsklauseln bei Festbetragshypotheken ...