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Zu den Beratungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten beim FX-Kredit
§§ 914, 1295, 1299 ABGB; § 502 ZPO
Ist zwischen den Parteien nicht etwa vereinbart, dass der Erlös aus der Verwertung einer Pfandsache auf einem Eurokonto „zwischengeparkt“ wird, so verstößt die Bank nicht gegen ihre Beratungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten, wenn der Erlös sogleich zum Tageskurs auf die Fremdwährungsschuld angerechnet wird.
Der Frage, wann und unter welchen Umständen eine Konvertierung des Fremdwährungskredits durch den Kreditgeber zulässig ist, kommt idR keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu, es sei denn, dem Berufungsgericht ist eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen.
Aus der Begründung:
Im Zuge einer Umschuldung nahmen die Beklagten bei der Klägerin einen Fremdwährungskredit in CHF auf. Als Sicherheit diente eine Eigentumswohnung der Beklagten. Das Währungsrisiko war den Beklagten bewusst. Da es in der Folge zu Zahlungsschwierigkeiten kam und die Klägerin die Beklagten bereits dreimal gemahnt hatte, verkauften die Beklagten mit Genehmigung des Vorstands der Klägerin im November 2011 die Wohnung. Der Verkaufserlös wurde am vom Treuhänder an das von der Klägerin bekanntgegebene Konto zur Tilgung des Fremdwährungskredits überwiesen.S. 224 ...