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Verbandsklage gegen Kreditkarten-AGB
§§ 864a, 879, 914, 915, 1333 ABGB; § 38 BWG; §§ 4, 8, 24 DSG; §§ 6, 28 KSchG; §§ 3, 29, 31, 35, 37 ZaDiG
Verbandsklage gegen Kreditkarten-AGB.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kläger ist ein gemäß § 29 Abs 1 KSchG klagebefugter Verband. Die Beklagte ist ein Kreditkartenunternehmen. Sie bietet die „D Kreditkarten“ in ganz Österreich an, tritt mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. In Österreich beträgt ihr Anteil an ausgegebenen Kreditkarten rund 7%, ihr Umsatzanteil am Kreditkartenmarkt 6%.
Die Beklagte verwendete im Juni 2013 im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für D Kreditkarten der D AG“ (kurz: AGB) ua die hier strittigen Klauseln.
Der Klage ging eine Beanstandung zahlreicher Klauseln durch den Kläger voraus, der die Beklagte aufgefordert hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieser Aufforderung kam die Beklagte hinsichtlich der strittigen Klauseln nicht nach. […]
1. Zu den Grundsätzen des Verbandsprozesses: […]
2. Allgemeines zur Zahlungsdienste-RL und zum ZaDiG:
Das ZaDiG setzt die Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG in innerstaatliches Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, einen europaweit einh...