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ÖBA 3, März 2015, Seite 165

Die Garantiehaftung der Republik Österreich auf Grund des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes

Christian Rabl

Die Republik Österreich hat auf Grund des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes Haftungen übernommen. Umstritten ist der genaue rechtliche Inhalt dieser Förderung von Unternehmen mit nationaler Bedeutung.

The Republic of Austria assumed liabilities based on the Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz. The legal nature of this state aid granted to enterprises of national importance is controversial.

Die Garantiehaftung der Republik Österreich auf Grund des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes

Stichwörter: Dreipersonale Garantie, zweipersonale Garantie, Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundeshaftung, staatliche Förderung, Interzession, Bürgschaft, Versicherung, Sorgfaltspflichten, Kreditsicherheit.

JEL-Classification: G 22, H 61, K 12.

1. Einleitung

Wenn Riesen fallen, bebt die Erde. Die Wellen der Insolvenz des Baukonzerns Alpine erreichten rasch die Republik Österreich: Sie hatte für Kredite an die Alpine Haftungszusagen abgegeben, deren Erfüllung die Kreditgeber mit Hinweis auf die Insolvenz des Hauptschuldners einforderten. Die Republik verweigerte jedoch die Zahlung. Die Folge sind anhängige Zivilprozesse zwischen den Kreditinstituten und der Republ...

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