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ÖBA 3, März 2015, Seite 163

EBA startet Konsultation zur Abwicklungsplanung

Am veröffentlichte die EBA ein Konsultationspapier zur Abwicklungsplanung in Zusammenhang mit der Bank Recovery & Resolution Directive (BRRD, Richtlinie 2014/59/EU). Gemäß Artikel 10 der Richtlinie erstellt die zuständige Abwicklungsbehörde den Abwicklungsplan, wobei sie das jeweilige Institut zur Mitwirkung verpflichten kann. In den gegenständlichen Technischen Standards (Implementing Technical Standards, ITS) geht es um Art und Weise, wie die zuständigen Behörden zu diesem Zweck Informationen von den Banken einholen müssen. Die EBA schlägt hiezu detaillierte Prozesse und Templates vor. Konsultationsfrist ist der .

Grundsätzlich sind Banken verpflichtet, die Aufsichts- bzw Abwicklungsbehörden bei der Erstellung des Abwicklungsplans „im nötigen Umfang“ zu unterstützen. Um den Koordinationsaufwand möglichst gering zu halten, sieht der ITS-Entwurf vor, dass sich die Behörden in einem ersten Schritt untereinander abstimmen, um an die benötigten Informationen zu gelangen. Da in Österreich die FMA als Abwicklungsbehörde bestellt ist, ist der einschlägige Abschnitt (Artikel 2 Z 1 und 2 der Richtlinie) hierzulande nicht relevant. Die Abwicklungsbehörde kann sich in weite...

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