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ÖBA 3, März 2015, Seite 163

Basler Ausschuss veröffentlicht finale Standards zu Offenlegungspflichten

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat am den finalen Standard zu künftigen Offenlegungspflichten veröffentlicht. Mit Hilfe des neuen Regelwerks sollen eine erhöhte Transparenz und eine verbesserte Vergleichbarkeit von risikogewichteten Aktiva, insbesondere bei internen Modellen gewährleistet werden.

Im Vergleich zu dem im Juni 2014 veröffentlichten Konsultationspapier betreffen die Neuerungen im Wesentlichen

die Verwendung einheitlicher Templates für quantitative Offenlegungsvorschriften,

Anpassungen bei der Offenlegungsfrequenz,

Anpassungen bei Anforderungen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Kreditrisiken und Kreditrisikominderungstechniken und

die Präzisierung der Offenlegungspflichten für Verbriefungspositionen.

Der vorliegende finale Standard sieht zwar grundsätzlich einheitliche Offenlegungs-Templates vor, Ziel des Basler Ausschusses war es jedoch, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Anwendung zwingend einheitlicher und flexibler auszugestaltender Templates zu finden, sodass auch spezifische Bank-Risikoprofile ausreichend Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund wurde eine „Hierarchie der Offenlegungsvorschriften“ definiert, wonach einerseits st...

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