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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 146

Dauernde Nachhilfestunden als Sonderbedarf

iFamZ 2020/80

§ 231 ABGB

Kosten der zusätzlichen Förderung eines schwer behinderten Kindes, die es bisher in die Lage versetzten, die einzelnen Schulstufen nach Sonderschullehrplan positiv abzuschließen, führen zu einem laufenden, vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu deckenden Sonderbedarf.

1. Sonderbedarf ist jener – auch längerfristige (6 Ob 175/18f iFamZ 2019/48, 85) – Mehrbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf (allgemeiner Durchschnittsbedarf) bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RS0117791; RS0047564). Generell kann gesagt werden, dass ein Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird (RS0047539), also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die S. 147Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder zusteht (RS0047539 [T3]). Darunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere Kosten der Ausbildung, Talentförderung und Erziehung (RS0107180).

Ob ein solcher Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, hängt davon ab, wodurch er verursacht wur...

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