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Die Kaufoption gemäß WGG
Eine Übersicht
Durch die WGG-Novelle 2019 sind ab dem weitreichende Änderungen im Bereich der Eigentumsoption in Kraft getreten. Diese sollen in weiterer Folge detailliert untersucht werden.
1. Entstehung und Entwicklung
Die Möglichkeit für einen Mieter, eine ursprünglich mit einer Mietförderung errichtete Wohnung im Wohnungseigentum zu erwerben, wurde erstmals durch die gesetzliche Bestimmung des § 77 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) geschaffen. Die Anspruchsberechtigungen waren – gemessen an den aktuellen Möglichkeiten – sehr eingeschränkt; die Preisbildung hatte nach § 15 WGG (in dem auf die Kostendeckung gemäß § 13 WGG verwiesen wird) zu erfolgen.
Durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz erfolgte die Einführung der bis dahin nur nach der Wiener Wohnbauförderung bestandenen Möglichkeit der Eigentumsoption für den Mieter erstmals österreichweit durch die Schaffung der § 15a bis 15c WGG. Da zum damaligen Zeitpunkt die Errichtung von Wohnungen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Wohnbauförderung fast ausschließlich durch gemeinnützige Bauvereinigungen erfolgte, war die Regelung der Kaufmöglichkeit der gemieteten Wohnung durch den Mieter im WGG systempassend.
Mit der Novelle des WWFSG im Jahr 2001 wurde im WWFSG normiert, dass hinkünftig ausschli...