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immo aktuell 2, April 2021, Seite 61

§ 15h WGG und die Fixpreisbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Zur Frage der tauglichen Wertermittlung im Rahmen der nachträglichen Eigentumsbegründung gemäß § 15b ff WGG

Wolfgang Schwetz

§ 15h Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) wirft durch die befristete Begrenzung der Mieterträge in der Praxis bedeutsame Fragen zu den Anforderungen an die Fixpreisbildung gemäß § 15a, 15d WGG auf. Die (wohl zumindest) eng begrenzte methodische Tauglichkeit des Ertragswertverfahrens gemäß § 5 Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) im Bereich der nachträglichen Eigentumsbegründung gemäß § 15b ff WGG und die Präferenz des Gesetzgebers für die Selbstnutzung sowie der sich abzeichnende Trend der einschlägigen Rechtsprechung hin zum Vergleichswertverfahren lassen Wertanpassungen iZm § 18 Abs 3a und 3b WGG nicht geboten erscheinen.

1. Privilegierter Eigentumserwerb zur Selbstnutzung

§ 15h WGG wurde im Rahmen der WGG-Novelle 2019 (BGBl I 2019/85) eingefügt. Das Telos besteht in der Verhinderung von Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnraum sowie dem Erhalt einer möglichst langjährigen Sozialbindung dieses Wohnraums, wie aus den zugehörigen Erläuterungen unmittelbar hervorgeht. Zudem setzt die Norm die Traditionslinie einer Förderung der Selbstnutzung des erworbenen Eigentums fort, wie wiederum die einschlägigen Materialien erkennen lassen. Anzuwenden ist sie auf gefördert errichtete Wohnungen, an denen es zur Eigentumsübertragung gemäß § 15b ff WGG kommt. Der Gesetzgeber stellt folglich gezielt auf den privilegierten Erw...

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