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Die Rechtsfolgen der fehlerhaften Durchführung eines Zahlungsauftrags nach dem Zahlungsdienstegesetz
Wird ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft durchgeführt, so sieht – in Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG – das Zahlungsdienstegesetz 2009 für seinen Anwendungsbereich eine Haftungsregelung zu Gunsten des Kunden vor. Die unbeholfen formulierten Bestimmungen werfen erhebliche Probleme auf, die durchaus von praktischer Bedeutung sind. Einige von ihnen werden im Folgenden näher erörtert.
The Zahlungsdienstegesetz 2009 (Payment Services Act) – imрlementing the Payment Services Directive 2007/64/EG – рrovides for its scoрe of aррlication liability rules in favour of the рayers, in case рayment orders are not or not correctly executed. The рrovisions, which are designed rather awkwardly, raise considerable рroblems of рractical relevance. Some of them will be discussed in the following in more detail.
Stichwörter: Bereicherungsrecht, Erfüllungsansрrüche, fehlerhafte Durchführung des Auftrags, Haftung, Leistungsstörung, Schadenersatzrecht, Überweisungsauftrag, Zahlungsauftrag.
JEL-Classification: G 21, K 13, K 23.
1. Einleitung
Wird ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft durchgeführt, so sieht § 46 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) für seinen Anwendungsbereich unter der Überschrift „Haftung für nicht erfolgte oder...