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ÖBA 3, März 2014, Seite 212

Zur Auslegung einer Bürgschaft

§§ 914, 915, 1353, 1363 ABGB; § 2 MRG

Eine Bürgschaft für Mietzinsforderungen erstreckt sich im Zweifel auch auf ein nachvertragliches Benützungsentgelt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Erstbeklagte war seit 1978 Mieter eines Geschäftslokals in einem Haus, das einer Rechtsvorgängerin der Klägerin gehörte.

Der Erstbeklagte hatte das Geschäftslokal verpachtet, im Jahr 2000 wurde sein Pächter insolvent. Im Juli 2000 gründeten der Zweit- und der Drittbeklagte sowie dessen Ehefrau eine GmbH, welche das Geschäftslokal pachten und darin ein indisches Lokal betreiben wollte. Der Zweit- und der Drittbeklagte traten als Geschäftsführer auf. Auch der Erstbeklagte war bei Unternehmensgründung handelsrechtlicher Geschäftsführer, weil er zu diesem Zeitpunkt als einziger über die gewerberechtliche Konzession für das Gastgewerbe verfügte. Für seine Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer erhielt der Erstbeklagte ein monatliches Honorar; überdies war er an der Übernahme des Betriebs durch die gegründete Gesellschaft interessiert, weil er auch während einer Leerstehung des Lokals weiter Miete bezahlen musste.

Am kam es in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung zu einer Besprech...

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