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Zur Schadensberechnung bei mangelhafter Vermögensverwaltung
§§ 914, 1293 ABGB; §§ 273, 503, 511 ZPO
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Nichterfüllungsschadens infolge mangelhafter Vermögensverwaltung ist die konkrete Vereinbarung. In der Folge ist – unter Beiziehung eines Sachverständigen – die Entwicklung einer vereinbarungskonformen fiktiven Alternativstrategie zu ermitteln und dem Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung gegenüberzustellen. Die Differenz ist der Nichterfüllungsschaden. Zur Erleichterung der Schadensermittlung kann § 273 Abs 1 ZPO herangezogen werden.
Aus den Entscheidungsgründen:
Folgender Sachverhalt stand bereits im ersten Rechtsgang fest:
Im Oktober 1998 eröffnete die Klägerin bei der Beklagten ein Nummernkonto, über das Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden. Die Klägerin erteilte der Beklagten einen Vermögensverwaltungsauftrag. Nach dem nur rudimentär erhobenen Kundenprofil sollten „variable Erträge“ erzielt werden. Die Auswahl der Wertpapiere und die Zusammensetzung des Portfolios bestimmte in erster Linie der zuständige Mitarbeiter der Beklagten. Die Veranlagung erfolgte überwiegend in Aktien; sie beinhaltete auch schon zu Beginn risikoreiche Papiere. Die Depotstruktur hätte bereits von Beginn an ausgewogener ...