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Zum Anwendungsbereich der Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld nach dem KindNamRÄG 2013
Der Beitrag behandelt die Frage des persönlichen und des sachlichen Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld vor und nach dem KindNamRÄG 2013.
This article discusses the personal and material scope of the rules concerning trustee investment, both before and after the KindNamRÄG 2013.
Stichwörter: Mündelgeld, Anlegung, Mündelgeldverwaltung, Mündelgeldvorschriften, Vermögensverwaltung, Pflegebefohlener, KindNamRÄG, Verwertungspflicht.
JEL-Classification: K 12, K 36.
1. Einführung in die Thematik
Mit ist das Kindschafts- und Namensrechts-ÄnderungsG in Kraft getreten . Die Reform sieht eine Fülle von Neuerungen vor, die sowohl das materielle Recht des ABGB als auch das außerstreitige Verfahrensrecht betreffen. Im ABGB wurden außerdem die einschlägigen Bestimmungen neu gegliedert , was zu einer weitgehenden Änderung der Paragraphenbezeichnungen geführt hat. Inhaltliche Schwerpunkte der Reform sind die Neuregelung der Obsorge und der persönlichen Kontakte im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.
Von den Bestimmungen der §§ 214 ff ABGB über die Vermögensverwaltung enthalten nur § 218 Abs 2 (§ 230c Abs 2 aF) sowie § 220 (§ 230e aF) inhaltliche Änderungen und der neue § 221 ABGB eine Klars...