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ÖBA 3, März 2014, Seite 146

EBA veröffentlicht Draft-RTS betreffend Eigenmittelanforderungen für bestimmte Wertpapierfirmen

Am veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) einen Entwurf technischer Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) betreffend Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen iSd Art 95 und 96 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 (CRR).

Gemäß Art 97 Abs 4 CRR hat die EBA den Auftrag erhalten, in Abstimmung mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) Entwürfe technischer Regulierungsstandards betreffend Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen iSd Art 95 und 96 CRR auszuarbeiten. Diesem Auftrag ist die EBA mit EBA/RTS/2014/01 nachgekommen.

Grundsätzlich müssen Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen iSd Art 95 und 96 CRR gemäß Art 97 CRR anrechenbare Eigenmittel von mindestens einem Viertel der im vorausgegangenen Jahr angefallenen fixen Gemeinkosten vorhalten. Ziel gegenständlicher RTS ist es, unter anderem die Berechnung dieser Eigenmittelanforderungen zu vereinheitlichen und den Begriff „fixe Gemeinkosten“ eindeutig zu definieren. Gemäß RTS wir...

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