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ÖBA 2, Februar 2014, Seite 71

FMA richtet Whistleblower-Hotline ein

Mit hat die FMA eine Hotline eingerichtet, bei der Personen anonym und nicht rückverfolgbar Hinweise zu möglichen Verstößen gegen von der FMA beaufsichtigte Gesetze liefern können. Diese wird mit um ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem erweitert, über das auch ein anonymer Austausch zwischen Behörde und Hinweisgeber zwecks Abklärung zusätzlicher Informationen möglich sein wird. Die Einrichtung der Hotline erfolgte gemäß europarechtlicher Vorgaben. Zu erwähnen ist, dass die FMA gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedem Hinweis nachzugehen. Sollte sich herausstellen, dass die FMA für die Verfolgung bzw Ermittlung unzuständig ist, so hat sie die gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Rubrik betreut von: Sylvia Stock
Frau Mag. Sylvia Stock ist Head of Regulatory Advisory bei der Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: sstock@deloitte.at
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